03.06.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gegen Trinkgelage Jugendlicher


Soest (dpa). Jugendliche, die im Kreis Soest eine eine Abi-Feier oder eine Dorf-Disco besuchen, müssen an der Kasse ihre Ausweise abgeben. Sollten sie das Fest nicht, wie im Jugendschutzgesetz vorgeschrieben, um 24 Uhr verlassen, müssen die Veranstalter die Ausweise zur weiteren Bearbeitung ans Ordnungsamt geben. Mit dieser für alle Veranstalter von Jugendfeten bindenden Selbstverpflichtung sollen Trinkgelage von Jugendlichen künftig verhindert werden Verboten seien künftig auch »All-Inclusive-Veranstaltungen«. Alkoholische Getränke dürften also nur noch nach tatsächlichem Verzehr berechnet werden, sagte ein Sprecher des Kreises.

Artikel vom 03.06.2006