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Wettbüros: Status
weiter ungeklärt


Münster (dpa). Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Freitag auch das Verwaltungsgericht Münster private Wettbüros für illegal erklärt. Die Betriebe besäßen keine gültige Erlaubnis und könnten sie auf Grund der Rechtslage auch nicht erlangen, urteilte das Gericht in sieben Eilentscheidungen. Deshalb sei die von den Kommunen angeordnete Schließung der Büros rechtens. Dagegen hatte das Verwaltungsgericht Minden jüngst Wettbüros erlaubt. Az.: 9 L 379/06

Artikel vom 03.06.2006