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Taubstumme Frau
muss ins Gefängnis


Arnsberg (dpa). Nach drei Stichen, mit denen sie ihre Lebensgefährtin aus Eifersucht fast getötet hätte, muss eine Frau (26) aus Marsberg vier Jahre in Haft. Das Arnsberger Landgericht verurteilte die Taubstumme am Freitag wegen versuchten Totschlages. Die Haft bedeute für die Behinderte eine besondere Härte, sagte der Richter. »Wer seine Bedürfnisse nicht äußern kann, leidet ganz anders als ein normaler Häftling.« Dies sei ins Strafmaß eingeflossen.

Artikel vom 03.06.2006