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Kartellverstöße teuer
für den Unternehmer

IHK informiert über die neue Rechtslage


Düsseldorf/Bielefeld (WB/in). Früher war es einfach: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen wurden von den Unternehmen bei den Kartellbehörden zur Genehmigung angemeldet. Das Ergebnis konnte ärgerlich sein -ĂŠaber es galt. Seit knapp einem Jahr jedoch müssen Firmen selbst prüfen, ob ihre Absprachen und Beschlüsse mit dem Gesetz übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, drohen erheblich höhere Bußgelder als in der Vergangenheit.
Die Veränderungen führen nach Angaben von Eva-Maria Schulze, als Berichterstatterin beim Bundeskartellamt in Bonn zuständig für die Branchen Maschinenbau, medizinische Geräte, Rüstungsgüter sowie Banken und Versicherungen, bei den kleinen und mittelständischen Betrieben teilweise zu großer Verunsicherung. Nicht immer sei die Sache so eindeutig wie in dem Fall, da zwei Baustoffhändler vereinbaren, dass Unternehmen A innerhalb eines bestimmen Gebietes künftig nur noch Kunden beliefern soll, die einen jährlichen Bedarf von mehr als 200 000 Kubikmeter Beton haben. Kunden mit einem Jahresbedarf unterhalb dieser Grenze sollten ausschließlich von Firma B beliefert werden. »Diese Absprache ist kartellrechtlich unzulässig«, erklärt Schulze. Sie müsste also unterbleiben.
Geändert wurde die frühere Praxis durch den Zwang, nationales an europäisches Recht angleichen zu müssen. Weil die Materie aber so schwierig ist, können die Firmen sich außer bei einem Fachanwalt bis auf weiteres auch beim Kartellamt informieren. Die Behörde ist angewiesen, wenigstens informell eine kartellrechtliche Einschätzung zu geben.
Details erfahren Unternehmer am 13. Juni, 10 Uhr, bei einer Info-Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld. Anmeldung unter Tel. 0521/554-206 erforderlich.

Artikel vom 03.06.2006