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Beschwerde
abgewiesen

Gang zum VG Minden


Bielefeld (WB). Der Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen hat die Beschwerde des Gemeindebezirks Paul-Gerhardt der Neustädter Marien-Kirchengemeinde zurückgewiesen. Das Kirchengericht bezeichnete sich damit - wie die Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen - für den Verkauf der Paul-Gerhardt-Kirche als nicht zuständig.
Nach Ansicht des Kirchenmeisters a.D., Hermann E. Geller, ist die Evangelische Kirche daher »nicht willens oder in der Lage, Mißständen in den eigenen Reihen abzuhelfen«. Geller: »Vertrauens- oder Vertragsbruch, sogar arglistige Täuschung kennzeichnen das Vorgehen der Vertreter der Neustädter Marienkirchengmeiende bei den Fusionsverhandlungen und der Entscheidung über den Verkauf der Paul-Gerhardt-Kirche.«
Die Antragsteller, die den Verkauf der Kirche verhindern wollen, erwägen nun als letzten Schritt, das Verwaltungsgericht Minden in der Sache als weltliches Gericht anzurufen. - Auch der Schritt des Kreissynodalvorstandes, für die ausgeschiedenen Bevollmächtigen aus dem Bezirk Paul-Gerhardt bereits zwei neue Mitglieder nachzuberufen, stieß auf Kritik. Damit werde ein »entstandener Scherbenhaufen« nur noch vergrößert.

Artikel vom 03.06.2006