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. . . der Streit um einen Hund nach einer Ehescheidung. Für einen Hund gibt es in Spanien nach der Scheidung keine Besuchsregelung. Ein Berufungsgericht in Barcelona hat das Gesuch eines Mannes abgelehnt, der nach der Trennung von seiner Frau das Tier regelmäßig ausführen wollte. Der Golden Retriever »Yako« war bei der Scheidung des Paares der Frau zugesprochen worden. Der Mann zog daraufhin vor Gericht und verlangte, das Tier regelmäßig sehen zu dürfen. In erster Instanz war dem Mann noch ein Besuchsrecht eingeräumt worden.


Artikel vom 03.06.2006