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Fahrlässige Tötung: Tauchlehrer verurteilt

Statt Haft auf Bewährung nur Geldstrafe

Bielefeld (uko). Auch in der Berufung vor dem Landgerifcht ist der ehemalige Bielefelder Tauchlehrer Peter B. wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Allerdings kam der 41-jährige nun mit einer Geldstrafe von 2 100 Euro (210 Tagessätze zu jeweils 10 Euro) davon.
Ostern 2000 war es in der Adria vor der kroatischen Insel Krk zu dem tödlichen Tauchunfall gekommen, der auch nun wieder Peter B. zur Last gelegt wurde. Mit einer Kollegin begleitete B. eine Gruppe von fünf sogenannten »Divemaster«-Anwärtern bei einem Tieftauchgang. Diese Schüler wollten durch den Lehrgang die letzte Ausbildungsstufe als Tauchlehrer schaffen.
Einer der Teilnehmer, der 52-jährige Franzose Yves F., hatte während des Tauchgangs erhebliche Schwierigkeiten, sollte wieder auftauchen und auf das Begleitboot zurückkehren. Peter B. begleitete den Franzosen bis drei Meter unter der Waseroberfläche, kehrte dann wieder in die Tiefe zurück.
Der 52-Jährige tauchte auf, kam dann allerdings unter ungeklärten Umständen ums Leben. Bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht Bielefeld hatten zwei Sachverständige - ein Tauchexperte und ein Gerichtsmediziner mit hervorragenden Tauchkenntnissen - das Vorgehen des Bielefelders scharf kritisiert. Niemals lasse man einen Taucher in Schwierigkeiten allein an die Oberfläche zurückkehren. Ein Problemfall werde stets bis zum Boot begleitet und in sichere Hände übergeben, meinten die Gutachter.
Ein von der Verteidigung berufener weiterer Tauch-Gutachter konnte die Expertisen der beiden Sachverständigen gestern nicht entkräften. Im Gegenteil: Vorsitzender Richter Wolfgang-Heinrich Vincke attestierte dem Mann ein »völlig unverständliches Regelwerk«, das »die allgemeinen Grundsätze vernachlässigt«. Indes milderte die Kammer das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts - sechs Monate Bewährungsstrafe - auf die Geldstrafe in in Höhe von 2 100 Euro wegen fahrlässiger Tötung ab. Verteidiger Ulrich Kraft kündigte bereits die Revision gegen das Urteil an.

Artikel vom 02.06.2006