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100 Wettbüros im
Ruhrgebiet sind illegal

Gelsenkirchen widerspricht Mindener Urteil

Auch Internet-Wettangebote sind verboten.

Düsseldorf (dpa). Im Streit um die Rechtmäßigkeit privater Angebote für Sportwetten hat eine Woche vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Urteil mehr als 100 Wettbüros im Ruhrgebiet für illegal erklärt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf verbot gleichzeitig in einer Allgemeinverfügung jegliche Werbung im Internet für Sportwetten. Wer dagegen verstoße, dem drohten bis zu zwei Jahre Haft, teilte die Bezirksregierung mit. Auch wer an illegalen Sportwetten als Spieler teilnehme, mache sich strafbar, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums.
Die Verwaltungsgerichte Minden und Arnsberg waren zuvor zu anderen Ergebnissen gekommen. So hatte das Verwaltungsgericht Minden der Beschwerde von mehreren Bielefelder Wettbüros gegen die Verbote stattgegeben. Der staatliche Anbieter Oddset komme der vom Verfassungsgericht auferlegten Werbezurückhaltung nicht in ausreichendem Maße nach. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte in ähnlichen Fällen angefügt, das Wettmonopol könne Europarecht brechen, die Verbote seien deshalb nicht haltbar. Das Oberverwaltungsgericht in Münster will in Kürze in zweiter Instanz ein Grundsatzurteil fällen.
In Nordrhein-Westfalen hatten mehr als 1100 private Wettbüros Angebote für Sportwetten gemacht oder diese vermittelt. Gegen mehr als 790 davon seien von den jeweiligen Kommunen Verbotsverfügungen ergangen. Dagegen hätten 350 der Betroffenen Widerspruch eingelegt, mehr als 250 Gerichtsverfahren seien anhängig, sagte die Ministeriumssprecherin. 200 Wettbüros seien bereits tatsächlich geschlossen worden.
Az.: 7 L 701/06

Artikel vom 02.06.2006