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Auch im Sommer
besteht Heizpflicht


Berlin (dpa). Vermieter müssen auch an kalten Sommertagen die Heizung einschalten. Mieter hätten Anspruch auf 20 bis 22 Grad in der Wohnung, teilte der Deutsche Mieterbund mit. Unwirksam seien Mietvertragsklauseln, wonach die Heizung außerhalb der Heizperiode ausgeschaltet bleibe. Sinke die Innentemperatur unter 19 Grad, müsse sofort geheizt werden.

Artikel vom 02.06.2006