Gelsenkirchen (dpa). Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Polizeiverbot für den 10. Juni geplanten Aufmarsch der rechtsextremen NPD in der WM-Stadt aufgehoben. Das Gericht erklärte das Versammlungsverbot für verfassungsrechtlich unzulässig. Gelsenkirchens Polizeipräsident prüft jetzt den Gang zur nächsten Instanz. Polizei und Landesregierung sahen in der Demo während der WM das Ansehen Deutschlands in der Welt gefährdet. Die Begründung hält die Kammer nicht für tragfähig. Das Ansehen liege im besonderen Maße in ihrer freiheitlich demokratischen Grundordnung begründet.