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Keine Wiederholung


Trotz Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung über die Mehrwertsteuer-Erhöhung im Bundestag wird es keine Wiederholung geben. Nach Ansicht des Ältestenrats ist dies nicht möglich. Ein in dritter Lesung gefasster Beschluss könne nicht wieder aufgegriffen werden. Um die Abstimmung gab es Irritationen. So tauchte Reinhard Göhner (CDU) bei der namentlichen Abstimmung mit einem Ja in den Listen auf, obwohl er abgemeldet war und sich zur Zeit der Abstimmung in München aufhielt.

Artikel vom 02.06.2006