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Das Steueränderungsgesetz

Das Steueränderungsgesetz für 2007 wurde gestern in erster Lesung beraten. Details:
Pendlerpauschale: Berufstätige sollen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erst vom 21. Kilometer an steuerlich absetzen können. Nur Fernpendler dürfen vom 21. Kilometer an 30 Cent wie Werbungskosten geltend machen. Mehreinnahme : 2,5 Milliarden.
Sparerfreibetrag: Der Sparerfreibetrag soll für Ledige auf 750 Euro pro Jahr und für Verheiratete auf 1500 Euro fast halbiert werden. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, müssen dann der Einkommensteuer unterworfen werden. Eine Spareinlage von 30 000 Euro bei 2,5 Prozent Zinsen läge an der Grenze zur Steuerzahlung. Der Staat erwartet 750 Millionen Euro.
Arbeitszimmer: Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch dann vom Fiskus berücksichtigt werden, »wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet«. Das soll bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr bringen.
Reichensteuer: Für Topverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250 000 Euro (Verheiratete 500 000) soll der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent steigen. Wegen verfassungsrechtlicher Risiken werden 2007 aber alle Gewinneinkünfte - sowohl von Selbstständigen als auch Freiberuflern - ausgenommen. Dadurch sinkt das Aufkommen 2007 auf nur 127 Millionen Euro. 2008 sollen zusammen mit der Unternehmensteuerreform alle Spitzenverdiener einbezogen werden. 1,3 Milliarden Euro werden erwartet.
Kindergeld: Die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Dies soll 534 Millionen Euro bringen.

Artikel vom 02.06.2006