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Arena zeigt Premiere
die »rote Karte«

Landgericht erlässt Einstweilige Verfügung

Hamburg (dpa). Im Streit um die Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga geht die Firma Arena juristisch gegen den Pay-TV-Sender Premiere vor.
Auf Antrag von Arena erließ das Landgericht Hamburg am Freitag eine Einstweilige Verfügung gegen Premiere. Arena, das die Live-Rechte der Bundesliga für drei Jahre für mehr als 200 Millionen Euro erworben hatte, wirft Ex-Rechteinhaber Premiere »wettbewerbswidrige Werbung« vor.
Mit der Einstweiligen Verfügung wird Premiere untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten, der Sender werde auch in der Spielzeit 2006/07 alle Bundesliga-Spiele live präsentieren, ohne darauf hinzuweisen, dass der Empfang nur über das Internet und nicht über Satelliten- oder Kabelfernsehen möglich ist. »Dies verhindert die bewusste Irreführung der Fußball-Fans und schafft Klarheit«, sagte Arena-Geschäftsführer Christoph Bellmer.
Ein Premiere-Sprecher sagte, bisher sei dem Unternehmen keine Einstweilige Verfügung zugestellt worden. Falls die bisherigen Angaben aber zuträfen, hätte sie »keinerlei nachhaltige Relevanz für unsere künftige Kommunikationsstrategie«. Bisher gebe es noch keine abschließenden Fakten über die Verbreitungswege und technischen Voraussetzungen für die Bundesliga im so genannten Internet-IPTV-Standard. Abonnenten und Interessenten sollten detailliert informiert werden, sobald der Sender genaueres wisse.
Premiere und die Deutsche Telekom, die die Internetrechte der Bundesliga gekauft hatte, haben sich in einer Allianz verbündet und wollen die Spiele über schnelle Internetzugänge zeigen. Die herkömmliche TV-Verbreitung über Kabel und Satellit ist nach Ansicht der DFL ausgeschlossen. Dagegen haben Telekom und Premiere bisher nicht ausdrücklich ausgeschlossen, das Internet-Signal auch noch über Kabel und Satellit zu senden.
Nach der Einstweiligen Verfügung muss Premiere bei jeder Werbung darauf hinweisen, dass für den Empfang des Internet-Signals ein so genannter VDSL- oder ein ADSL-Anschluss der Deutschen Telekom erforderlich ist.

Artikel vom 03.06.2006