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Taxifahrer verteidigte sich mit Eisenstange

»Schrecken von Baumheide«: Nachwuchs-Krimineller erhält zweieinhalb Jahre Jugendstrafe

Bielefeld (uko). Als »hoffnungslosen Fall« hat das Amtsgericht Bielefeld am Mittwoch den Bielefelder Nachwuchs-Kriminellen Peter B. (19) bezeichnet. Wegen diverser Delikte verurteilte das Jugendschöffengericht unter vorsitz von Astrid Salewski den notorischen Straftäter zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe.

Von Oktober 2004 bis Juli vergangenen Jahres galt der vor zwölf Jahren nach Deutschland eingewanderte Kasache in Baumheide als der personifizierte Schrecken (das WESTFALEN-BLATT berichtete gestern ausführlich). Peter B. hat nach Erkenntnissen des Gerichts 15 ältere Frauen überfallen und ihnen Handtaschen, Bargeld und EC-Karten geraubt. Dabei waren ihm die Opfer teilweise völlig hilflos ausgeliefert, denn B. stahl den Seniorinnen die Wertsachen sogar aus dem Rollator. Als Motiv gab der Angeklagte, der zeitweise in der städtischen Notunterkunft an der Ernst-Rein-Straße wohnte, seine ständige Geldnot an.
Als Peter B. indes mit dem ebenfalls angeklagten Sascha M. (20) am 14. Juli 2005 einen Bielefelder Taxifahrer überfallen wollten, da geriet das desperate Duo an den Falschen. Nachdem das vermeintliche Opfer die Heranwachsenden nach Horn-Bad Meinberg gefahren hatte, sollte der Taxifahrer anhalten. B. zog ein Küchenmesser, beide forderten unmißverständlich Geld. Der aus Kirgisien stammende Taxifahrer Joko K. blieb absolut gelassen, kramte aus dem Kofferraum seines Taxis eine Eisenstange hervor und drohte den Möchtegern-Räubern Prügel an. B. und M. gaben klein bei, der Taxifahrer chauffierte die jungen Männer zur Polizei.
Selbst die sonst stets um Ausgleich bemühten Vertreter der Jugendgerichtshilfe sahen Peter B. gestern als hoffnungslosen Fall an. Verteidiger Andreas Chlosta beantragte für seinen Mandanten vergeblich eine Bewährungsstrafe. Im Otto-Riedmüller-Haus sei er zudem gut aufgehoben. Vertreter dieser Einrichtung machten allerdings klar, wie es um Peter B. wirklich bestellt ist: Jeden Tag muß der 19-Jährige dort sogar geweckt werden. Großmäulig verzichtete Peter B. in seinem letzten Wort auf Versprechungen bezüglich seiner Zukunft, die habe er bisher sowieso »noch nie gehalten«.
Das Jugendschöffengericht schloß sich dieser Ansicht an, verurteilte B. zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe. Sein Komplize Sascha M. kam mit einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung davon. Astrid Salewski zu Peter B.: »Uns fällt nichts anderes mehr ein, bei Ihnen ist Hopfen und Malz verloren.«

Artikel vom 01.06.2006