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Detmold will Auskunft zu Stadtwerke-Verlust

Bezirksregierung: Finanzgeschäft nicht mit Gemeindeordnung vereinbar


Bielefeld (MiS). Die am Ende verlustreiche Geldanlage der Stadtwerke Bielefeld bei den Stadtwerken Cottbus beschäftigt jetzt auch die Detmolder Bezirksregierung. Die Aufsichtsbehörde hat nach Informationen des WESTFALEN-BLATTes die Stadt als Mehrheitsgesellschafter der Stadtwerke Bielefeld aufgefordert, die Umstände der Geldanlage darzulegen und rechtlich einzuordnen.
Hintergrund der Anfrage der Bezirksregierung ist offenbar die Frage, ob das Geldgeschäft mit dem Paragraphen 107 der Gemeindeordnung in Einklang steht. Der Paragraph regelt die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und beschränkt sie auf »dringende öffentliche Zwecke«. Dieser »dringende öffentliche Zweck« sei bei dem Geldgeschäft zwischen den Stadtwerken Bielefeld und den Stadtwerken Cottbus nicht erkennbar, meint die Bezirksregierung.
Die Bielefelder hatten bei den Cottbusern vier Millionen Euro angelegt. Um die Insolvenz des brandenburgischen Versorgungsunternehmens abzuwenden, wurde die Deutsche Kreditbank Haupteigentümer in Cottbus, bot den Bielefeldern eine Rückzahlung von nur 1,9 Millionen Euro an (das WESTFALEN-BLATT berichtete).
Nach Ansicht der Bezirksregierung könne die Anlage von freien Mitteln durch die Stadtwerke Bielefeld auch als Kreditgeschäft angesehen werden, was mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung kollidieren würde. Es sei jedoch die Aufgabe der Stadt Bielefeld als Mehrheitsgesellschafter der Stadtwerke, den Grundgedanken der Gemeindeordnung als Vorgabe für die Stadtwerke-Geschäftsführung festzulegen.

Artikel vom 01.06.2006