Darmstadt (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Weg für die Verschmelzung des Internet-Anbieters T-Online auf die Muttergesellschaft Deutsche Telekom freigemacht. Der BGH verwarf die Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt als unzulässig. Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass Klagen einiger T-Online- Aktionäre gegen die Verschmelzung der Eintragung ins Handelsregister nicht im Wege stehen.