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Anwalt Andreas Chlosta verteidigt den 19-Jährigen.

Prozess gegen den
Schrecken der Straße

Fünf Anklagen gegen 19-Jährigen

Bielefeld (hz). Versuchter Überfall auf einen Taxifahrer, Handtaschenraub, Einbruch, Autoaufbrüche, Ladendiebstahl - in Sachen Kleinkriminalität gibt es wohl kein Gebiet, auf dem Peter B. (19) noch nicht aktiv war. Heute steht der Deutsch-Kasache vor dem Jugendschöffengericht. Die Staatsanwaltschaft hat fünf Anklagen gegen den Baumheider erhoben.

Von Oktober 2004 bis Juli vergangenen Jahres galt der vor zwölf Jahren mit seiner Mutter nach Deutschland eingewanderte Arbeitslose als so etwas wie der »Schrecken der Straße« in Baumheide. Laut Geständnis bei der Polizei hat Peter B., der die Hauptschule ohne Abschluss verließ, bis zu 15 ältere Frauen überfallen und ihnen Handtaschen, Bargeld und EC-Karten geraubt. Motiv des Angeklagten, der zeitweise in der städtischen Notunterkunft an der Ernst-Rein-Straße wohnte: akute Geldnot. Es sei ganz einfach, Handtaschen »abzuziehen«, soll der 19-Jährige einem gleichaltrigen Komplizen anvertraut haben.
Während die überfallenen Seniorinnen dem Baumheider hilf- und wehrlos ausgeliefert waren, verhielt es sich bei einem Bielefelder Taxifahrer ganz anders. Den hatte Peter B. mit seinem Mittäter aus der Notunterkunft am Abend des 14. Juli 2005 vom hiesigen Hauptbahnhof ins lippische Horn-Bad Meinberg gelockt. Als Peter B. auf einem Waldweg ein Messer zückte, um das Opfer um seine Barschaft zu erleichtern, unterschätzte er den Taxifahrer. Der nämlich schnappte sich eine Eisenstange aus seinem Wagen, schlug dem 19-Jährigen die Waffe aus der Hand und lieferte ihn samt Komplizen bei der Lipper Polizei ab.
Aus »Langeweile und Frustration« habe der arbeitslose Peter B. die ihm zu Last gelegten Taten begangen, sagte Verteidiger Andreas Chlosta. Der Bielefelder Anwalt kündigte an, sein Mandant wolle beim heutigen Prozesstag »reinen Tisch« machen und alle angeklagten Delikte von Handtaschenraub bis Ladendiebstahl einräumen. Gleichzeitig hofft Chlosta, dass der bislang nicht vorbestrafte 19-Jährige beim Jugendschöffengericht mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. Der Angeklagte scheine sein Leben in den Griff bekommen zu haben, sagte sein Verteidiger. Peter B. wohne jetzt in einer städtischen Jugendeinrichtung, sei bislang nicht wieder straffällig geworden und arbeite beim Hausmeisterservice mit.

Artikel vom 31.05.2006