Frankfurt (dpa). Ein erschwindelter Urlaubstag kostet einen Juristen 20000 Euro. Zu einer entsprechenden Geldstrafe wegen Betruges wurde der frühere Prokurist eines Börsenunternehmens vom Amtsgericht Frankfurt verurteilt. Da sein Jahresurlaub bis auf zwei Tage verbraucht war, hatte der 36-Jährige für eine Hochzeitsreise einen Urlaubsantrag mit geänderten Zeitangaben in seiner Personalakte ausgetauscht. Die Firma bemerkte den Schwindel und kündigte daraufhin fristlos.