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Lieblingszahl überführt Steuersünder


Münster (WB). Mit einer mathematischen Formel kann das Finanzamt Steuersünder überführen. Grund ist die unbewusste Bevorzugung bestimmter Ziffern bei vielen Menschen. Dadurch ergeben sich in nachträglich angefertigten Fahrtenbüchern oder Abrechnungen auffällige Häufungen der »Lieblingszahlen«, die sich mit dem so genanten Chi-Quadrat-Verfahren nachweisen lässt. Kontrolliert wird dabei, ob die Ziffern von Null bis Neun in den überprüften Zahlenkolonnen gleichmäßig verteilt sind.
Das Finanzgericht Münster hat dieser Formel in einem Steuerverfahren angewendet und die Klage eines Angestellten abgewiesen, der seinen Dienstwagen auch privat nutzen durfte. Das Finanzgericht kam nach der Chi-Qudrat-Probe zu dem Schluss, dass weder das eingereichte Fahrtenbuch noch die Kostenbelege des Klägers zutreffend sein konnten, sondern nachträglich angefertigt wurden.
Bereits in einem früheren Verfahren hatte das Finanzgericht die Anwendung der Formel bei Betriebsprüfungen gebilligt. Die Finanzbeamten hatten in einem Imbiss- und Metzgereibetrieb nach der Chi-Qudrat-Probe festgestellt, dass die Kassenaufzeichungen nicht die tatsächlichen Einnahmen widerspiegeln könnten. Das Finanzamt erklärte die Buchführung für nicht ordnungsgemäß und setzte die Steuern nach eigener Schätzung fest. AZ: 1 K 6384/03 E

Artikel vom 31.05.2006