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Fluggastdaten: Abkommen kassiert

Gerichtshof bemängelt fehlende Rechtsgrundlage zum Vertrag mit USA

Die EU muss mit den USA die Datenübermittlung neu regeln, damit Passagiere einreisen dürfen.

Luxemburg (dpa). Europa muss die Übermittlung von Fluggastdaten an die USA neu aushandeln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied gestern, den Beschlüssen zu dem zwei Jahre alten Abkommen fehle die rechtliche Grundlage. Die obersten EU-Richter gaben damit einer Klage des Europa-Parlaments gegen Ministerrat und EU-Kommission statt. Dennoch können die Fluggesellschaften die Angaben zu ihren Passagieren mindestens bis Ende September wie gehabt an die US-Behörden weitergeben.
Das Abkommen der Europäer mit den USA sieht die Übermittlung von bis zu 34 Angaben zu jedem Reisenden vor. Die USA verlangen diese Daten von jeder Fluggesellschaft, um damit nach Terroristen zu fahnden. Reisedaten, die auf Rasse, Religion oder Gesundheitszustand eines Reisenden schließen lassen, sollen nach früheren Angaben der Kommission nicht übermittelt oder von den US-Behörden herausgefiltert und gelöscht werden.
Der Gerichtshof gab den EU-Institutionen bis Ende September Zeit, um eine neue Rechtsgrundlage für das Abkommen zu schaffen. Bis dahin können die Fluggesellschaften wie bisher ihre Angaben über Passagiere an die USA weitergeben, sagte ein EU-Kommissionssprecher. Auch die Lufthansa erklärte, das Urteil habe keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Personendaten würden weiter vor Abflug an die US-Behörden übermittelt, weil die Passagiere sonst nicht einreisen dürften.

Artikel vom 31.05.2006