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Private Wettbüros: Streit
geht in die nächste Instanz

Beschwerde gegen Mindener Gerichtsurteil


Bielefeld (hz). Der Streit um die Schließungsverfügungen gegen die privaten Wettbüros in der Großstadt geht weiter. Bielefelds Rechts- und Ordnungsdezernent Rainer Ludwig kündigte gestern gegenüber dem WESTFALEN-BLATT an, dass die Kommune Beschwerde gegen das Urteil des Mindener Verwaltungsgerichtes in der nächsten Instanz einlegen werde. Der Gang zum Oberverwaltungsgericht Münster sei sowohl mit dem Düsseldorfer Innenministerium als auch mit der Detmolder Bezirksregierung abgestimmt.
Wie in der Ausgabe vom vergangenen Samstag berichtet, hatte die Mindener Justiz die Stadtverwaltung gestoppt und die gegen die privaten Wettbüros ergangenen Schließungsverfügungen für null und nichtig erklärt. Trotz des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichtes von Ende März zum Thema Sportwetten bemängelte das Verwaltungsgericht Minden, dass das staatliche Wettmonopol mit dem Europarecht auf Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar sei. Der überraschende Mindener Beschluss habe landesweit für Aufsehen gesorgt, so Ludwig. Unterdessen berichtete der Bielefelder Rechtsanwalt Jusuf Kartal, der bundesweit knapp 500 private Wettbüros vertritt, das gestern mit der Arnsberger Justiz ein weiteres Gericht zugunsten seiner Mandantschaft entschieden habe.

Artikel vom 30.05.2006