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Gesetz mit vielen Ausnahmen

EU-Mitgliedsländer einigen sich auf neue Dienstleistungsrichtlinie


Brüssel (dpa). Die EU-Staaten haben sich gestern auf Regeln für grenzüberschreitende Dienstleistungen in der Union geeinigt. Das sagte Österreichs Wirtschaftsminister und amtierende EU-Ratsvorsitzende Martin Bartenstein in Brüssel.
Das Gesetz soll grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU - etwa im Baubereich - erleichtern. Vor allem die neuen Mitgliedsländer in Mittel- und Osteuropa haben für möglichst liberale Regeln gekämpft. Die Bundesregierung setzte nach eigener Einschätzung deutsche Anliegen durch. »Sozialdienstleistungen, insbesondere der Pflegebereich, werden nicht von dem neuen Gesetz erfasst«, sagte Staatssekretär Joachim Wuermeling.
Die Richtlinie soll unter anderem für Unternehmensberater, Werbe- und Personalagenturen, Dienstleistungen im Baugewerbe oder Autovermieter gelten. Viele Bereiche sind ausgenommen wie n Finanzdienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen inklusive Hafendiensten, Gesundheitsdienste sowie Grund- Dienstleistungen bei Post, Energie, Wasser und Abfall.

Artikel vom 30.05.2006