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Erfolg gegen Lohndumping


Brüssel (dpa). Die Bundesregierung hat nach eigener Einschätzung in den zähen Verhandlungen für das EU-Dienstleistungsgesetz zentrale deutsche Anliegen durchgesetzt. »Sozialdienstleistungen, insbesondere der Pflegebereich, werden nicht vom neuen Gesetz erfasst«, sagte Wirtschafts-Staatssekretär Joachim Wuermeling. Deutschland und Frankreich dringen auf ein Gesetz mit vielen Ausnahmen, um Lohn- und Sozialdumping auf heimischen Arbeitsmärkten auszuschließen.

Artikel vom 30.05.2006