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WASG-Absetzung außer Kraft


Berlin (Reuters). Das Berliner Landgericht hat die Absetzung des Landesvorstands der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) ausgesetzt. Der Beschluss des Bundesvorstandes gegen die WASG-Führung in der Hauptstadt sei bis zur endgültigen Entscheidung des WASG-Bundesparteitags außer Kraft gesetzt, entschied eine Zivilkammer des Gerichts. Die Anmeldung zu und die Teilnahme an der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September sei weder rechts- noch satzungswidrig, sondern gehöre zu den Aufgaben einer Partei.

Artikel vom 01.06.2006