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Jugendstrafvollzug

Starker Staat Deutschland


Ein verurteilter Mörder klagt vor dem höchsten Gericht gegen den Staat und bekommt Recht, während die Verfassungsrichter dem Staat vorwerfen, seine Hausaufgaben nicht gemacht zu haben. So etwas ist nur in einem starken, innerlich gefestigten, rechtsstaatlichen Land möglich - und insofern dürfte das gestern gefällte Urteil zum Jugendstrafvollzug manchem Zweifler den Glauben an Recht und Gesetz zurückgegeben haben.
Peinlich jedoch, dass sich unser Staat so vorführen lassen musste: Während es in Deutschland für jede Strafarbeit, die ein Schüler schreiben muss, und für jedes Knöllchen, das Politessen verteilen, eine Rechtsgrundlage gibt, hat es keine Bundesregierung der vergangenen Jahrzehnte geschafft, den Jugendstrafvollzug auf rechtsstaatliche Beine zu stellen. Ohne ausreichende gesetzliche Grundlage werden bis heute Disziplinarstrafen gegen Häftlinge verhängt, werden ihre Briefe geöffnet, wird über Verwandtenbesuche entschieden.
Dass sich dieses nun bis Ende 2007 ändern muss, ist in erster Linie einem umtriebigen und manchmal auch unbequemen Amtsrichter aus Herford zu verdanken. Er hat dem Staat ein weiteres Stück Rechtsstaat hinzugefügt..Christian Althoff

Artikel vom 01.06.2006