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Kopftuchverbot
an NRW-Schulen

Beschluss des Düsseldorfer Landtags

Junge Musliminnen gestern im Düsseldorfer Landtag.

Düsseldorf (dpa). Muslimische Lehrerinnen dürfen in nordrhein-westfälischen Schulen kein Kopftuch mehr tragen. Das hat der Düsseldorfer Landtag gestern mit der Verabschiedung des ersten Teils der Schul-Novelle beschlossen. SPD und Grüne stimmten gegen das von der schwarz-gelben Koalition eingebrachte Gesetz.
Mit unverzüglicher Wirkung sind alle Kleidungsstücke und Symbole verboten, die den Schulfrieden stören können. Das gleiche gilt für jedes Verhalten, das als Auftreten gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung gewertet werden kann.
Das christliche Kreuz, die Nonnentracht oder die jüdische Kippa sollen dagegen nicht aus den Klassenzimmern verbannt werden. Sie seien in Einklang mit den verfassungsrechtlich verankerten christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Verfassungsrechtler hatten sich in einer Anhörung vor zwei Monaten skeptisch geäußert, ob diese Position zu halten sei.
Die Opposition hält das Gesetz für überflüssig, da in NRW nur wenige muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch bekannt seien. Landesweit sollen etwa 20 muslimische Lehrerinnen ein Kopftuch tragen.
Schulministerin Barbara Sommer (CDU) betonte dagegen, die Schulen dürften mit der Lösung von Neutralitätskonflikten nicht allein gelassen werden.
Das Gesetz gilt für alle im Schuldienst beschäftigten Lehrerinnen und sonstigen pädagogischen Mitarbeiter. Für Lehramtsanwärterinnen dürfen auf Antrag Ausnahmen erlaubt werden. Für die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern wird das Neutralitätsgebot ausdrücklich als »persönliches Eignungsmerkmal« für den Schuldienst fixiert. »Die Landesregierung denkt nicht darüber nach, ein Kopftuch-Verbot für Erzieherinnen einzuführen«, sagte Integrationsminister Armin Laschet (CDU).

Artikel vom 01.06.2006