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Folkerts soll 20
Jahre absitzen


Den Haag (dpa). Das frühere Mitglied der deutschen Terrorgruppe Rote Armee Fraktion (RAF) Knut Folkerts muss in den Niederlanden noch eine Haftstrafe von 20 Jahren verbüßen. Dies hat ein Gericht in Den Haag festgelegt. Folkerts war 1977 in den Niederlanden verurteilt worden, weil er in Utrecht einen Polizisten erschossen und einen zweiten schwer verletzt hatte. Einige Monate später war er aber nach Deutschland ausgeliefert und dort wegen der Ermordung des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nachdem er sich von der Gewalt losgesagt hatte, wurde er 1995 unter Auflagen aus der Haft entlassen. Das Hamburger Landgericht muss nun über eine Auslieferung an die Niederlande entscheiden.

Artikel vom 01.06.2006