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Brennende Neugierde

Elterninitiative unterstützt Familien mit brandverletzten Kindern

Bielefeld (WB/lak). Messer, Gabel, Schere, Licht - sind für kleine Kinder nicht. Ein leichter Spruch, der oft schwer umzusetzen ist. In Deutschland werden jährlich 7000 Kinder durch Verbrennungs- und Verbrühungsunfälle so schwer verletzt, dass sie stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen. Doch vielfach ist nicht nur die Körperoberfläche, sondern vor allem auch die Seele des Kindes durch die schwere Verletzung in Mitleidenschaft gezogen.

Ursachen sind bei Kleinkindern in 80 Prozent der Fälle heiße Flüssigkeiten oder das Berühren heißer Gegenstände. Bei älteren Kindern passiert das Unglück auch bei Grillunfällen, Bränden, durch Strom oder Säuren.
Eine thermische Verletzung gehört zu den schmerzhaftesten Erfahrungen, die ein Mensch machen kann. Die verschiedenen Verletzungsformen - Verbrühung, Verbrennung, Kontaktverbrennung und Elektrotrauma - werden nach der Verletzungstiefe und -ausdehung beurteilt. Eine Verbrühung oder Verbrennung ersten Grades entspricht einem Sonnenbrand und bereitet bei der Behandlung nur wenig Schwierigkeiten.
Verletzungen zweiten Grades werden nochmals unterschieden. Die oberflächliche Brandverletzung heilt meist ohne Narbenbildung innerhalb von zwei bis drei Wochen ab. Die tiefe Form heilt nur über einen langen Zeitraum und es bleiben Narben. Es ist auch eine Hautverpflanzung notwendig.
Bei einer thermischen Verletzung dritten Grades sind alle Hautschichten zerstört worden, auch hier wird eine Hautverpflanzung notwendig. Bei einer Beteiligung von mindestens zehn Prozent Körperoberfläche wird von einer schweren thermischen Verletzung gesprochen.
Und das ist leider so einfach. Heiße Flüssigkeiten schädigen die Haut ab 52 Grad Celsius. Der Inhalt einer Tasse Tee oder Kaffee kann zum Beispiel bis zu 30 Prozent der Körperoberfläche eines Säuglings, der sich an der Tischdecke hochgezogen hat, oder eines Kleinkindes, das neugierig in die Tasse schauen wollte, verbrühen.
Ist es entgegen aller Vorsichtsmaßnahmen und Verbote zu einem Unfall gekommen, sollte mindestens zehn Minuten lang mit nicht mehr als 15 Grad Celsius kaltem Wasser gekühlt werden. Das ist sogar bis zu einer Stunde nach dem Unfall sinnvoll. Eingebrannte Kleidung sollte nicht entfernt werden. Ein Kind kann am besten durch Wälzen am Boden, mit Decken oder Wasser gelöscht werden. Bei Stromverletzungen immer erst den Stromkreis abschalten.
112 ist die wichtigste Nummer, unter dieser sollte sofort der Notarzt alarmiert werden. Diese und noch viel mehr sinnvolle Informationen und Ratschläge wurden von den Mitarbeitern der Elterinitiative »Paulinchen« zusammengestellt.
Die Gründerinnen Adelheid Gottwald und Gabriela Scheler mussten während der Behandlung ihrer eigenen verletzen Kinder erleben, dass erst Zufälle ihre Kinder zu spezialisierten Ärzten brachten. Aus dieser Erfahrung heraus gründeten sie im Jahr 1993 die Elterninitiative brandverletzte Kinder.
Der Verein bietet parallel zur medizinischen Betreuung im Krankenhaus, zum Beispiel in einer der 28 spezialisierten Kliniken in Deutschland, etwas an, was die Medizin nicht leisten kann: den Austausch wichtiger Informationen und gegenseitige emotionale Unterstützung. Paulinchen hilft den betroffenen Familien bei der Akzeptanz des Unfalls und der Bewältigung seiner Folgen.
Paulinchen-Hotline 01805/11 21 23
www.paulinchen.de

Artikel vom 01.06.2006