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Mercedes Benz ging in Rauch auf

Plus- und Minuspole vertauscht: Landgericht weist die Klage ab

Bielefeld (uko). Auf seinen Kosten von 2400 Euro bleibt ein türkisches Ehepaar hängen, das seinen Mercedes-Benz-Pkw von einem Bekannten reparieren lassen wollte. Bei der Starthilfe mit einem fremden Fahrzeug waren Motorteile beschädigt worden. Das Landgericht Bielefeld wies jetzt die Klage des Ehepaares zurück.

Am Morgen des 20. Septembers 2004 war der Mercedes Benz - ein Dieselfahrzeug der E-Klasse des Baujahrs 2000 - nicht angesprungen. Selim A. (alle Namen geändert) rief zunächst den ADAC und ließ sich eine Starthilfe von dem versierten Monteur geben. Als der Motor lief, fuhr der 36-jährige Türke schnurstracks in die kleine private Autowerkstatt seines Freundes Abdullah Z. Der Bekannte solle mal nach dem Mercedes sehen und den Wagen bitte wieder zum Laufen bringen.
An einem der folgenden Tage jedoch forderte Abdullah Z. den Wagenbesitzer auf, den Mercedes wieder abzuholen. Er könne sich nicht um das Fahrzeug kümmern, denn das sei ein relativ neuer Wagen, den könne er nicht reparieren.
Beide Männer vereinbarten eine erneute Starthilfe mit einem Überbrückungskabel, danach wollte Selim A. in die Mercedes-Benz-Niederlassung am Stadtholz zur Reparatur fahren. Zuvor jedoch ging die E-Klasse buchstäblich in Rauch auf: Als alle Enden der Kabel an den Plus- und Minuspolen der Batterien anlagen, qualmte es im Motorraum des Mercedes Benz. Die danach notwendige Reparatur umfaßte auch die Steuergeräte der Motorelektronik und kostete 2400 Euro.
Dieses Geld wollte Selim A. nun vor dem Landgericht einklagen, denn der Monteur habe wohl die Pole des Überbrückungskabels vertauscht. Die Richter der 21. Zivilkammer wiesen die Klage jedoch ab. Über die exakten Einzelheiten der Starthilfe waren die Aussagen beider Türken weit auseinandergegangen. Abdullah Z. behauptete, er habe nur die Kabel an die Batterie seines Fahrzeugs angeklemmt. Selim A. hingegen meinte, diesen Vorgang habe der Monteur ganz allein bewerkstelligt. Weil sich die Richter nicht von der Richtigkeit einer Aussage überzeugen konnten, wiesen sie die Klage auf Schadenersatz ab. Logische Konsequenz des Urteils: lieber gleich eine Fachwerkstatt aufsuchen.

Artikel vom 30.05.2006