München (Reuters). Erstmals hat ein Aktionär von EM.TV Schadenersatz wegen geschönter Geschäftszahlen erstritten. Das Oberlandesgericht München gab der Klage eines Anlegers teilweise statt und gestand ihm 10 000 Euro Schadenersatz zu. Für den Betrag hatte er auf Grund einer Pflichtmitteilung des Unternehmens gekauft, die sich später als unrichtig herausstellte. AZ: 15 U 3958/05