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Bei Stromausfall gibt's Geld

Netzagentur will die Konzerne in die Pflicht nehmen


Bielefeld (WB/DS). Nach Auffassung der Bundesnetzagentur sollten Strom- und Gaskonzerne bei Servicemängeln zu Entschädigungen verpflichtet werden. Dieser Vorschlag ist in einem Entwurf der Bundesnetzagentur zur Einführung einer Anreizregulierung enthalten. Die Agentur war von der Bundesregierung aufgefordert worden, im Rahmen der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Der in dem Entwurf enthaltene Katalog sieht Strafen zwischen fünf und 40 Euro vor. Vierzig Euro werden demnach fällig, wenn nach einer Lieferunterbrechung wegen ausbleibender Zahlungen das Licht nicht spätestens einen Tag nach Zahlungseingang wieder angeknipst wird. Ein geplatzter Termin kostet 30 Euro.
Bei insgesamt neun verschiedenen Mängeln sollen Kunden einen Rechtsanspruch auf Entschädigungszahlung erhalten. Zum Beispiel: Verspätete Angebotserstellung, verspätete Reparatur oder verspäteter Neuanschluss. Im Fall einer längeren Stromunterbrechung - mehr als 18 Stunden - wird sogar eine automatische Zahlung von 30 Euro ohne Aufforderung seitens des Kunden vorgeschlagen. Vor allem gegen diesen Automatismus hat die Energiebranche bereits Widerstand angekündigt.
Was letzlich von diesen Vorschlägen verwirklicht wird, lasse sich noch nicht sagen, erklärte gestern eine Sprecherin der Bundesnetzagentur gegenüber dieser Zeitung. Im Moment laufen noch Konsultationen mit den Ländern, der Wissenschaft und den betroffenen Wirtschaftskreisen. Alle Stellungnahmen sollen noch einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. Am 1. Juli will die Bundesnetzagentur ihren Bericht an die Bundesregierung übermitteln.

Artikel vom 24.05.2006