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Handwerksleistung
wird absetzbar


Bielefeld (WB). Zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten sowie 20 Prozent der Handwerkerleistungen bis zu maximal 600 Euro sind ab 2006 steuerlich begünstigt. Darauf haben Ilse Birkwald und Erhard Keller, die Leiter der Bielefelder Finanzämter, jetzt hingewiesen. Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten. Voraussetzungist aber eine ordnungsgemäße Rechnung und der Nachweis der Bezahlung durch einen Bankbeleg. Abgesetzt werden können nur Arbeitskosten, kein Material.

Artikel vom 24.05.2006