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Zahlungen
einstellen

Kommunen gedroht


Nürnberg (dpa). Im Streit um millionenschwere Außenstände hat die Bundesagentur für Arbeit säumigen Kommunen mit dem Stopp von Miet- und Heizkostenzahlungen an Langzeitarbeitslose gedroht. In Städten und Kreisen, die der BA bis zum 15. Juni keine Einzugsermächtigung zum Abbuchen erteilten, werde die BA vom 1. Juli an die Zahlungen an Hartz-IV-Betroffene einstellen, teilte eine BA-Sprecherin gestern in Nürnberg mit. Die Außenstände seien entstanden, weil sich einige Städte und Kreise geweigert haben, der BA die als Vorleistungen erbrachten Miet- und Heizkosten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu erstatten. Inzwischen summierten sich die Außenstände auf 220 Millionen Euro.
Ausgelöst wurde der Konflikt im Zusammenhang mit der Hartz-IV- Reform. Während das Arbeitslosengeld II vom Bund getragen wird, sind Städte und Kreise für Miet- und Heizkosten verantwortlich. Nach dem Grundsatz »alle Leistungen aus einer Hand« wurde die BA jedoch verpflichtet, auch diese Gelder als Vorleistungen an Betroffene zu überweisen, um sie dann zurückzufordern.

Artikel vom 24.05.2006