Frankfurt/Main (dpa). Arbeitnehmer müssen einen bereits genehmigten Urlaub nicht auf Verlangen der Firma verschieben. Das geht aus einem gestern bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Ein Software-Unternehmen hatte den EDV-Spezialisten wegen eigenmächtiger Urlaubnahme entlassen, nachdem er sich geweigert hatte, den Urlaub um zwei Wochen zu verschieben. Az.: 2 Ca 4283/05