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Vogeluntersuchung
nur bei Verdacht


Bielefeld (WB). Nach Abschluss des Vogelzuges ist eine Untersuchung verendet aufgefundener Vögel nunmehr nur noch erforderlich, wenn konkrete Verdachtshinweise für das Vorliegen der Vogelgrippe bestehen. Dies ist vor allem der Fall, wennmehrere Vögel von besonders empfänglichen Wasservogelarten - wie Schwänen - aufgefunden werden. Die Untersuchung von Greifvögeln, Krähen, Elstern und anderen aasfressenden Vögeln, die sich an verendeten oder erkrankten Vögeln infizieren können, hält das Veterinäramt im Herbst 2006 nicht für erforderlich. Die Überprüfung der Hausgeflügelbestände wird fortgesetzt.

Artikel vom 24.05.2006