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Spenge
Ratmuter: Die evangeliache Kirchenordnung aus dem Jahr 1523 verlangte von allen Kirchgängern Spenges eine besondere Abgabe: den Ratmuter, was Münzeinheit bedeutet. Jeder, der »zum Sakrament geht«, war verpflichtet, viermal im Jahr einen Ratmuter zu geben, nämlich zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten und am St. Michaelistag. Damit sollte die Erhaltung des Wortes Gottes gewährleistet werden.
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Artikel vom 08.06.2006