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Richter senken Gaspreis

Bremer Verbraucher gewinnen bundesweit bedeutsamen Prozess

Von Edgar Fels
Bremen/Paderborn (WB). In einem bundesweit bedeutsamen Rechtsstreit um Gaspreiserhöhungen haben die Stadtwerke Bremen (swb) am Mittwoch eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Bremen erklärte vier Preiserhöhungen seit Oktober 2004 für unwirksam.

Die Stadtwerke Bremen kündigten an, in die Berufung zu gehen, da das Urteil nicht nur Auswirkung auf die 58 erfolgreichen Kläger, sondern auch auf andere Kunden hätte. Unbestätigten Angaben zufolge geht es bei 100000 Gaskunden um eine Summe von 50 Millionen Euro.
Das Urteil stieß nicht nur bei den Verbraucherschützern in Bremen auf Begeisterung, sondern auch bei der Paderborner Initiative »Gaspreise runter« und der Delbrücker Bürgerinitiative Energiepreise. »Wir freuen uns sehr. Dieses Urteil kann eine Lawine lostreten«, jubelte deren Vorsitzender Horst Hamprecht.
Der regionale Versorger EON Westfalen Weser klagt bekanntlich gegen 15 Kunden, die sich weigern, Gaspreiserhöhungen zu bezahlen. Der Prozess wird am 22. Juni vor dem Landgericht Dortmund fortgesetzt. EON-Sprecher Meinolf Päsch mochte sich zu dem Bremer Fall nicht äußern.
Zur Urteilsbegründung in dem Zivilverfahren gegen die swb hieß es, die Preisänderungsklauseln in den Verträgen von 58 Klägern seien für die Kunden nicht durchschaubar und nicht präzise genug. Die Verträge müssten es den Kunden jedoch ermöglichen, die Berechtigung einer Preiserhöhung anhand der Klausel selbst zu prüfen.
Die Verbraucherzentrale in der Hansestadt misst dem Richterspruch bundesweite Bedeutung zu. Der überwiegende Teil aller Energieversorger in Deutschland benutze solche Preisanhebungsklauseln, sagte Sprecherin Irmgard Czarnecki.
Dies sei allerdings bei den 65000 Erdgaskunden von EON Westfalen Weser nicht der Fall, sagte Rechtsanwalt Reinhard Weeg aus Rheda-Wiedenbrück, der die 15 Gaspreisverweigerer gegen EON vertritt, dieser Zeitung. Die beiden Prozesse - swb in Bremen und EON in Dortmund - sind Weeg zufolge nicht gleichzusetzen. So seien die Kläger in Bremen - anders als in Paderborn - von der Verbraucherzentrale unterstützt worden. In Paderborn wiederum ist der Versorger der Kläger, die Kunden die Beklagten. Gleichwohl ist Weeg überzeugt, dass von dem Bremer Urteil Signalwirkung ausgeht. »Das Urteil stärkt alle Verbrauchern in ihren Forderungen nach angemessenen und transparenten Energiepreisen.«
Indirekt betroffen sind von dem Urteil auch die Stadtwerke Bielfeld, weil sie zu 49,1 Prozent den Stadtwerken Bremen gehören. Allerdings sieht Birgit Jahnke, Sprecherin der Stadtwerke Bielefeld, bezüglich der Vertragsgestaltung mit ihren jeweiligen Kunden keine Parallelen zwischen swb und Bielefeld. Änderungen der Tarife und Preise der Stadtwerke Bielefeld erfolgten gemäß der »Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden«. Dabei handele es sich um eine bundesweit gültige Verordnung. Auch die Transparenz für die Kunden sei auf diese Weise gegeben. Seite 4: Kommentar

Artikel vom 25.05.2006