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Erschwindelten
Pass entzogen


Karlsruhe (dpa). Eingebürgerten Ausländern kann ihr deutscher Pass wieder entzogen werden, wenn sie ihn durch falsche Angaben erschlichen haben. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch schützt auch der klare Wortlaut des Grundgesetzes, der den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ausnahmslos verbietet, nicht vor einer solchen Maßnahme. Damit wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines aus Nigeria stammenden Mannes ab, der seinen Pass mit falschen Angaben erschwindelt hatte.
Dem Gesetzgeber wurde der Auftrag gegeben, die Konsequenzen einer nachträglichen Ausbürgerung für die Kinder und den Ehepartner zu regeln, die - ohne selbst beteiligt zu sein - ebenfalls Deutsche geworden sind.

Artikel vom 25.05.2006