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Gasstreit

Noch ist nichts entschieden


Die 58 Gaskunden in Bremen haben einen Prozess gewonnen, den Rechtsstreit noch lange nicht. Denn die swb kündigten nach dem Urteilsspruch an, in die Berufung zu gehen. Das gleiche Procedere dürfte auch für die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen E.ON und den 15 Gaspreisverweigerern im Raum Paderborn gelten: Der Verlierer ruft die nächst höhere Instanz an, bis am Ende der BGH entscheidet.
Gleichwohl gilt: Der Bremer Richterspruch stärkt Verbraucherrechte. Verträge müssen hinsichtlich der Preisgestaltung angemessen und transparent gehalten werden, heißt es. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Was aber bedeutet das Urteil für die große Mehrheit der Verbraucher? Für alle, die sich nicht mit ihrem Energieversorger angelegt haben? Die brav weitergezahlt haben? Gucken sie in die Röhre?
Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, passiert auch nichts. Wird es rechtskräftig und bleibt es bei einem Sieg der Verbraucher, dürften davon alle Kunden profitieren, jedenfalls in Bremen. Für die E.ON-Kunden in Ostwestfalen, die ohne Einspruch ihre Beiträge weitergezahlt haben, sieht die Sache nach Auffassung des Rechtsanwaltes Reinhard Weeg weniger klar aus. Er sieht sie in einer schwachen Position. Eine Ungleichbehandlung werde es in einem solchen Fall aber nicht geben, bekräftigte gestern ein E.ON-Sprecher. Dann müssten die Versorger Millionen Euro zurückzahlen. Warten wir's ab. Edgar Fels

Artikel vom 25.05.2006