22.05.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Steuererklärung
nur bis 31. Mai


Berlin (WB/in). Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung verpflichtet sind, müssen sich beeilen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine weist darauf hin, dass die Abgabefrist für die Erklärung 2005 am 31. Mai endet. Wer seine Erklärung verspätet abgebe, könne mit einem Verspätungszuschlag bestraft werden. Dieser könne bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen. Dabei spiele auch eine Rolle, ob bereits mehrfach verspätet abgegeben wurde.
www.nvl.de

Artikel vom 22.05.2006