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Betrüger ohne Geld und Einsicht

Mietvertrag abgeschlossen und nicht gezahlt

Bielefeld (uko). Mieten und nicht zahlen, das Verhalten macht unter Betrügern immer mehr die Runde. Die Vermieter sitzen trotz aller Vorkehrungen auf den Kosten. Nicht anders verfuhr jetzt das Handwerker-Ehepaar Theobald J. (48, Namen geändert) und Thusnelda B. (45). Sie wurden wegen Betruges jeweils zu Geld- und Freiheitsstrafe verurteilt.

Der zweimal wegen Betruges und Steuerhinterziehung vorbestrafte Malermeister Theobald J. hatte bereits im Juni 2003 die Eidesstattliche Versicherung wegen Zahlungsunfähigkeit abgegeben. Das Geschäft führte seine Ehefrau mehr schlecht als recht weiter. Ehefrau Thusnelda B. ließ ihre Zahlungsunfähigkeit amtlich im Oktober 2005 dokumentieren. Grund ihres wirtschaftlichen Mißerfolges: Beide Ehepartner beklagten am Donnerstag vor dem Amtsgericht die miserable Zahlungsmoral der Kunden..
Zuvor jedoch hatten sich wichtige Dinge ereignet: Theobald J. wurde am 27. Juni 2005 zum zweiten Mal wegen Betruges vom Amtsgericht Bielefeld verurteilt. Er hatte einen Freigänger der Haftanstalt Brackwede II für sich arbeiten lassen und nicht exakt abgerechnet. Diese Strafe war noch einmal zur Bewährung ausgesetzt worden, als Auflage sollte J. 150 Arbeitsstunden ableisten.
Noch im Juli 2005 stellte die IKK Bielefeld einen Insolvenzantrag gegen Thusnelda B. Die Frau, die mittlerweile das Malergeschäft ihres Ehemannes weiterführte, hatte für die Beschäftigung ihres Sohnes während der vergangenen zehn Monate keine Sozialabgaben entrichtet. Insgesamt machte die IKK 3 834,54 Euro geltend.
Trotzdem schloß das Ehepaar am 18. August 2005 noch einen Mietvertrag für eine Lagerhalle an der Ziegelstraße ab: Monatlich sollte 480 Euro Warmmiete entrichtet werden. Allerdings sah der Vermieter von der vertraglich vereinbarten Summe nicht einen Cent. Die dünnen Entschuldigungen von J. und B. passen ins übliche Betrügerschema: Man habe doch »gehofft« und »nicht bewußt betrogen«, zeterte Thusnelda B. gestern völlig uneinsichtig. Die Lagerhalle sei eigentlich nie benutzt worden und man habe schon erwartet, daß der Vermieter von sich aus das Mietverhältnis kündige, sofern der Mietzins ausbleibe.
Kleinlaut wurden beide Angeklagte erst, als Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann darauf aufmerksam machte, man könne sich in dieser Lage keine Pampigkeiten erlauben. Pollmann erklärte den Angeklagten auch seriöses Geschäftsgebaren: »Sie hätten vorher die Reißleine ziehen müssen.« Seine Konsequenz: Ehefrau Thusnelda B. solle wegen Betruges und nicht entrichteter Sozialabgaben eine Geldstraße von 2 250 Euro (90 Tagessätze) zahlen.
Im Fall des Ehemannes sah Klaus Pollmann »keine Chance für eine Bewährung«, er beantragte drei Monate Freiheitsstrafe. Amtsrichterin Monika Wienand war von den Beteuerungen der beiden Betrüger noch weniger beeindruckt: Während sie für Thusnelda B. lediglich 1 800 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze) verhängte, schickte sie Ehemann Theobald J. sogar ein halbes Jahr lang ins Gefängnis. Der Mann habe sich von einer Bewährungsstrafe nicht beeindrucken lassen, sei schnell rückfällig geworden.

Artikel vom 19.05.2006