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Die Glocken
schweigen

»Lärm unzumutbar«


Lage (WB/ca). Jetzt ist es amtlich: Ein Seniorenheim in Lage (Kreis Lippe) darf sein Glockenspiel nicht mehr erklingen lassen. »Der Schutz der Wohnruhe hat Vorrang«, hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.
Wie berichtet, hatte ein Unternehmer dem Heim im vergangenen Jahr das 35 000 Euro teure Glockenspiel gestiftet, das im Garten steht und computergesteuert mit seinen zwölf Glocken zahlreiche Melodien erklingen lassen kann. Die Anlage hätte von der Stadt Lage nicht genehmigt werden dürfen, befanden die Richter. Mit einer Lautstärke von 70 dbA sei sie in Wohngebieten nicht zulässig. »Anders als das kirchliche Glockengeläut stellt dieses Glockenspiel keine zumutbare Schalleinwirkung dar«, heißt es in dem Urteil. Die Stadt Lage sei deshalb verpflichtet, den Betrieb zu untersagen. Selbst eine Beschränkung auf ein Lied pro Tag sei nicht zulässig.
Geklagt hatte eine Nachbarin, deren Wohnzimmer nur 16 Meter vom Glockenspiel entfernt liegt. Nach Angaben der Frau hatten 18 weitere Anlieger auf einer Protestliste unterschrieben. Az.: 9 K 108/06

Artikel vom 19.05.2006