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Alkohol, Aggression
und acht Monate Haft

Stadtwachen-Chef bedroht - bereits 1996 Frau getötet

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Ein klares Signal gegen ausufernde Gewalt in der Bielefelder Alkoholikerszene hat das Amtsgericht gesetzt: Der Obdachlose Axel V. (41) soll acht Monate Haft absitzen, weil er im Alkoholrausch unter anderem gegen den Leiter der Stadtwache Todesdrohungen ausgestoßen hat.

Zu der häßlichen Szene war es einmal mehr vor dem Eingang der Stadtbahnhaltestelle am Bahnhof gekommen. Dort belagerte am 5. November 2005 eine Gruppe von Trinkern den im Jargon »Tüte« genannten Abgang. Dabei wurden auch Passanten aggressiv angegangen und angepöbelt.
Die Beamten der Stadtwache, darunter ihr Leiter Karl-Heinz Schellong, waren um 19.30 Uhr zur Herbert-Hinnendahl-Straße gegangen, um den Pulk aufzulösen. Hintergrund war nicht zuletzt der an jenem Abend in der Stadthalle stattfindende »Ball der Wirtschaft«.
Schellong und eine Arbeitskollegin waren insbesondere von Axel V. pöbelnd empfangen worden. »Ey, Alter, hast du ein Problem«, fragte der Alkoholiker. »Paß auf, mit wem du dich anlegst.« Schellong verstecke sich doch nur hinter seiner Uniform. »Wenn ich dich das nächste Mal treffe, bringe ich dich um.« Nach dieser Drohung - Axel V. hatte schon zuvor einen Platzverweis erhalten - machten die Beamten kurzen Prozeß. Karl-Heinz Schellong: »In diesem Zustand war er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.« Der agressive Alkoholiker wurde überwältigt und an Händen und Füßen gefesselt.
Nur zwei Wochen nach jenem Vorfall war Axel V. übrigens von einer Amtsrichterin zu drei Monaten Bewährungsstrafe wegen einer anderen Auseinandersetzung im Milieu verurteilt worden. Offensichtlich blieb der Alkoholiker absolut unbeeindruckt: Am 29. Dezember bedrohte er in einem Steinhagener Baumarkt den Marktleiter ähnlich wie die Bielefelder Beamten.
Die erneute Bitte des Angeklagten um eine Bewährung ließ Amtsrichter Joachim Grunsky daher völlig kalt. Immerhin war Axel V. am 6. November 1996 vom Schwurgericht des Landgerichts wegen einer Rauschtat zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Mit einem Saufkameraden hatte V. eine Obdachlose getötet, die beim Sozialamt eine andere Person des Diebstahls bezichtigt hatte. Die Männer hatten die Leiche in einem Müllcontainer entsorgt, der Körper war in der Müllverbrennungsanlage verbrannt worden. Konsequentes Urteil nun von Joachim Grunsky: Insgesamt acht Monate Haft, die der Alkholiker auch absitzen soll, denn »eine Bewährung wäre das völlig falsche Signal«.

Artikel vom 18.05.2006