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Zur Sache


Integration ist das Bekenntnis zu einer neuen, fremden Umgebung. Über Gestaltung und Voraussetzungen der dafür notwendigen Rahmenbedingungen (bis hin zur Einbürgerung) wird endlich auch in Deutschland eine konsequente Diskussion geführt. Bei allen Gegensätzen in der Sache: Elementare Kenntnisse der deutschen Sprache sollten hierzulande unerläßlich auch für die gesellschaftliche Eingliederung sein. Im Klartext: Wer hier leben will, genießt alle Rechte eines Deutschen, hat jedoch auch die Pflichten klaglos zu übernehmen. Das Amtsgericht hat mit seiner Entscheidung der Willkür und vor allem der Beliebigkeit Einhalt geboten. Ein mutiges Urteil in einer verzagten Zeit. Uwe Koch

Artikel vom 18.05.2006