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Motezuma ist
für jeden da


Düsseldorf (dpa). Die etwa 250 Jahre lang verschollene Oper »Motezuma« von Antonio Vivaldi (1678-1741) darf von jedermann aufgeführt werden. Das Werk sei frei nutzbar, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Partitur im 18. Jahrhundert in Venedig vervielfältigt und damit erschienen sei, urteilte das Düsseldorfer Landgericht gestern. Die Richter wiesen damit eine Schadenersatzklage der Berliner Sing-Akademie ab, die sich im Besitz der Rechte an der Oper gesehen hatte. Im Archiv der Akademie war 2002 eine Abschrift der Partitur entdeckt worden. Das Festival Düsseldorfer Altstadtherbst hatte die Oper 2005 aufgeführt und war verklagt worden. Das Gericht hatte bereits im Eil-Verfahren befunden, dass das Werk als erschienen gelten müsse. Az.: 12 O 538/05

Artikel vom 18.05.2006