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Kinderschutz soll Vorrang haben


Zu dem Leserbrief »Kinder werden instrumentalisiert« in der gestrigen Ausgabe, der sich mit dem bereits seit Wochen schwelenden Streit um die Einrichtung einer Tierpension der Aids-Hilfe in Oldentrup befasst, ging die folgende Stellungnahme ein:
Rechtsverständnis und Aussagen der Autorin sind nicht akzeptabel: Eine Interessengemeinschaft ist nach eigener Erklärung auch dann ein Verein, wenn sie sich nicht im Vereinsregister eintragen lässt.
Es kann und darf keine Abwägung zwischen dieser dubiosen »Tierpension« und der Aufzucht und dem Schutz von Kindern geben. Wo leben wir?
In vielerlei Hinsicht interessant für alle Gewerbetreibenden muss es schon sein, wenn ein ausschließlich aus Steuermitteln befristet finanziertes soziales Projekt, dessen Realisierung auch »für« Bielefeld mit kaum belastbarer Konzeption und völlig unzureichender Fachkompetenz »gesichert« werden soll, nun bereits als Gewerbebetrieb ausgewiesen wird, der als primus inter pares Anerkennung und Rechte fordert!
Mehr Realitätsverlust gibt's nicht mal im Vollrausch.
WOLFGANG BECKERBielefeld

Artikel vom 18.05.2006