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Beweispflicht bei
Schrottimmobilie


Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof hat einen umfassenden Verbraucherschutz für Käufer von »Schrottimmobilien« abgelehnt. Nach der gestrigen Entscheidung können sich Anleger zwar künftig leichter von ihren Darlehensverpflichtungen lösen, wenn sie über den Wert der Immobilie getäuscht worden sind. Das Karlsruher Gericht gewährt ihnen hier Beweiserleichterungen gegenüber den Banken. Ein Recht, sich durch bloßen Widerruf von dem gesamten Geschäft zu befreien, lehnte der BGH aber ab. AZ: XI ZR 6/04

Artikel vom 17.05.2006