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Rente mit 67:
Entlastung gering


Nürnberg (dpa). Die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre trägt nur in geringem Umfang zur Entlastung der Lohnnebenkosten bei. Rentenversicherungsträger rechneten dadurch langfristig nur mit einer Senkung der Beitragshöhe von einem halben Prozentpunkt. Das geht aus der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor, dem Forschungsinstitut der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit.

Artikel vom 17.05.2006