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47,50 Euro noch zu wenig

Vier AVA-Kleinaktionäre klagen gegen Edeka


Düsseldorf/Bielefeld (WB/in). Auch die von der Edeka und mehreren Kleinaktionären der früheren AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG (künftig: Marktkauf GmbH) in einem Vergleich ausgehandelte Entschädigung von 47,50 Euro je Aktie ist noch nicht endgültig. Gestern hat der Düsseldorfer Fachanwalt Dr. Peter Dreier im Auftrag von vier Kleinaktionären Einspruch eingelegt. Damit beginnt ein neues Spruchkammerverfahren, an dessen Ende Dreier zufolge eine Entschädigung von mindestens 50 Euro stehen soll.
Der Antrag wird die vollständige Übernahme der AVA durch die Edeka nicht mehr verzögern. Von einer höheren Entschädigung würden jedoch alle Kleinaktionäre profitieren. Schon der letzte Vergleich brachte ihnen eine zusätzliche Einnahme von zwei Euro je Aktie. Dreier hofft ein erneutes Einlenken der Edeka und damit auf ein kurzes Verfahren.

Artikel vom 16.05.2006