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Nicht jede Kosmetikerin darf spritzen

Oberverwaltungsgericht Münster befürchtet entstellende Komplikationen

Münster (dpa). Kosmetikerinnen ohne Heilpraktikererlaubnis dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge keine Falten der Haut unterspritzen. Auch Schauspielerin Teri Hatcher (»Desperate Housewifes«) ließ sich Falten wegspritzen.
Wie aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hervorgeht, handelt es sich beim Faltenunterspritzen mit injizierbaren Implantaten beispielsweise rund um die Lippen um eine »Ausübung der Heilkunde«. Dies erfordere Kenntnisse über Aufbau der Haut und Verlauf von Blutgefäßen, Nerven und Muskeln, befanden die Richter. Im vorliegenden Fall hatte eine selbstständige Kosmetikerin aus dem Kreis Recklinghausen, die seit 1997 Falten mit Implantaten unterspritzt, gegen ein entsprechendes Verbot von 1999 geklagt. Als Grund gab sie an, Faltenunterspritzen diene nur kosmetischen Zwecken. Die Klage hatte beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Erfolg. Dagegen legte die Stadt Berufung ein, der das Oberverwaltungsgericht jetzt stattgab. Nicht sachgemäße Injektionen könnten zu schweren, entstellenden Entzündungen führen, begründete das Gericht. Zudem seien Diagnosen nötig, ob etwa im Falle einer Hautkrankheit eine Faltenunterspritzung sinnvoll sei.
Das Risiko für den Patienten sei um so größer, je geringer die Kenntnisse seien, befand das Gericht. Von der notwendigen medizinischen Kenntnis sei bei Kosmetikerinnen nicht auszugehen. Mindestens sei eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich, eine solche habe die Klägerin aber nicht besessen.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Eine Beschwerde ist aber möglich.Az.: 13 A 2495/03

Artikel vom 15.05.2006